Besuchsbegleitung
ein Recht, das wir einlösen
Jedes Kind hat das Recht auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen – auch in schwierigen Trennungszeiten.
Wir schaffen einen geschützten Rahmen, in dem Kinder und besuchsberechtigte Elternteile in Ruhe, sicher und wertschätzend zueinanderfinden. Neutral begleitet, professionell und stets mit dem Blick auf das Wohl des Kindes.
Unser Zugang
- Vorgespräch
In getrennten Gesprächen mit den Eltern klären wir Erwartungen, Rahmenbedingungen und Wünsche. - Kennenlernen
Mit dem Kind wird eine vertrauensvolle Basis geschaffen – kindgerecht, ruhig und in geschützter Atmosphäre. - Begleitung der Treffen
Wir gestalten die Kontakte so, dass die Beziehung zwischen Kind und Elternteil wachsen kann, frei von Druck und äußeren Konflikten. - Reflexion & Übergang
Ziel ist es, die Kontakte schrittweise wieder eigenständig zu ermöglichen.
Unser Mehrwert
- Erfahrung & Mediation: Als Mediatoren begleiten wir Familien seit vielen Jahren durch herausfordernde Situationen. Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt.
- Flexible Terminvergabe: Treffen sind auch abends, samstags und bei Bedarf sonntags möglich – wir richten uns nach den Lebensrealitäten von Kindern und Eltern.
- Individuell abgestimmt: Solange keine gerichtlichen Vorgaben bestehen, legen wir Dauer, Häufigkeit und Gestaltung der Treffen gemeinsam fest. Wo Zeiten vom Gericht vorgeschrieben sind, werden diese von uns zuverlässig umgesetzt.
- Neutral & vertraulich: Wir arbeiten unabhängig, wertschätzend und diskret – ohne Wartelisten oder starre Strukturen.
Wert der Begleitung
Unsere Arbeit ist bewusst nicht auf Masse ausgerichtet, sondern auf Qualität. Das bedeutet für Sie:
- zeitnah verfügbare Termine,
- persönliche und achtsame Begleitung,
- und die Sicherheit, dass das Kindeswohl jederzeit im Zentrum steht.
Wir nehmen uns die Zeit, die nötig ist, und gestalten die Treffen mit Bedacht und Erfahrung. Diese Haltung hat ihren Preis – und sie zahlt sich aus: für die Kinder, für die Eltern und für eine tragfähige, nachhaltige Lösung.
Die konkrete Kostenvereinbarung erfolgt transparent im Vorgespräch.
Kontakt
Wenn Sie eine Besuchsbegleitung benötigen – sei es auf gerichtliche Anordnung oder aus eigener Initiative –, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gemeinsam klären wir den Ablauf, die Rahmenbedingungen und Ihre offenen Fragen.